Das Übereinkommen von Paris

Hintergrund des Übereinkommens

Bereits im Jahr 1979 wurde auf der ersten Klimakonferenz der Weltorganisation für Meteorologie (WMG) in Genf festgestellt, dass der sich abzeichnende Klimawandel globale Gegenmaßnahmen erfordert. Danach gab es mehrere Jahre offene Diskussionen, bis im Jahr 1992 in Rio de Janeiro das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Klimakonvention, UNFCCC) unterzeichnet wurde. Für die teilnehmenden Staaten wurden Verantwortlichkeiten zur Reduktion der Treibhausgase und zur Vorsorge gegen den Klimawandel festgelegt. Da der damals ausgearbeitete Maßnahmenkatalog aber nicht quantifiziert und verbindlich war, wurden im Jahr 1997 durch das Protokoll von Kyoto (Kyoto-Protokoll, KP) für Industriestaaten quantifizierte Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen verpflichtend gemacht.

Die Industriestaaten haben sich unter dem Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihre Emissionen von sechs Treibhausgasen in der Periode 2008 bis 2012 ("erste Verpflichtungsperiode") gegenüber dem Jahr 1990 zu begrenzen bzw. zu reduzieren. Keine Verpflichtungen bestehen hingegen für Entwicklungsländer. Die EU und die Mitgliedstaaten haben sich zu einem Reduktionsziel von insgesamt acht Prozent verpflichtet; aufgrund der laut Kyoto-Protokoll möglichen (EU-internen) Lastenaufteilung: Österreich minus dreizehn Prozent. Im Dezember 2012 wurde eine Änderung des Kyoto-Protokolls (mit einer "zweiten Verpflichtungsperiode" in den Jahren 2013 bis 2020) beschlossen.

Der größte Schwachpunkt des Kyoto-Protokolls ist, dass es nur Industrieländer zu Zielen verpflichtet (und die USA haben das Kyoto-Protokoll nie ratifiziert). Der größte Zuwachs bei Treibhausgasemissionen im letzten Jahrzehnt stammt aber aus Entwicklungsländern. Deshalb wurde in den letzten Jahren intensiv an einem neuen, umfassenden Klimaschutzabkommen verhandelt. Im Dezember 2015 einigte sich die Staatengemeinschaft auf das Übereinkommen von Paris.

Ziele des Übereinkommens

Das Übereinkommen von Paris markiert einen großen Durchbruch in der internationalen Klimapolitik. Es sieht als Ziele u.a. vor, dass

  • die globale Erderwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten begrenzt werden soll und zudem Anstrengungen unternommen werden sollen, den Anstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen,
  • die globalen Treibhausgasemissionen so bald wie möglich ihr Maximum erreichen sollen und bis Mitte des 21. Jahrhunderts auf (netto) null gesenkt werden sollen,
  • alle Staaten der Welt alle fünf Jahre nationale Beiträge (Nationally-Determined Contributions, NDCs) zur Emissionsreduktion vorlegen und umsetzen müssen; dabei soll die Ambition kontinuierlich gesteigert werden,
  • auch die Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels umfassend behandelt wird sowie 
  • Maßnahmen der Entwicklungsländer unterstützt werden (mittels Kapazitätsaufbau, Technologietransfer und Finanzierung).

Auswirkungen auf Österreich

Österreich hat die Ziele aus der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls erfüllt. Dabei wurden neben Maßnahmen im Inland auch Gutschriften aus emissionsmindernden Maßnahmen im Ausland angekauft und Österreich gutgeschrieben. Für die zweite Verpflichtungsperiode gelten neben den Vorschriften aus dem Kyoto-Protokoll zusätzlich Zielvorgaben der Europäischen Union ("EU Klima- und Energiepaket 2020"). Der Europäische Rat hat dazu verpflichtende CO2-Reduktionsvorgaben bis zum Jahr 2020 festgelegt (für Emissionen in Österreich, die nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen, ist das eine Reduktion von 16 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005). Zudem wird mit Zielen für den Einsatz erneuerbarer Energie dem Klimawandel nachhaltig entgegengetreten.

Für die Zeit bis zum Jahr 2030 hat sich die EU auf weitere Zielvorgaben ("EU Klima- und Energiepaket 2030") geeinigt. Diese sehen ein EU-weites Treibhausgasemissions-Reduktionsziel von mindestens 40 Prozent gegenüber den Jahren 1990 bis 2030 vor. Für Österreich liegt das Reduktionsziel für die Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, bei 36 Prozent. Das EU-Ziel wurde auch als Beitrag (NDC) der EU zum Übereinkommen von Paris gemeldet.

Um den Reduktionserfordernissen des Pariser Übereinkommens zu entsprechen, wurde im Rahmen des Green Deals der EU das Ziel auf netto mindestens 55 Prozent ausgeweitet.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 12. Jänner 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie