CE-Kennzeichnung

Viele Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung, bevor sie in der EU verkauft werden dürfen. Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.

CE-Kennzeichnung

Wann ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben?

Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn Ihr Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben.

Für manche Produkte gelten mehrere EU-Vorschriften gleichzeitig. Vor dem Anbringen des CE-Zeichens auf Ihrem Produkt müssen Sie sicherstellen, dass dieses alle einschlägigen Anforderungen erfüllt. Produkte, für die keine Vorschriften gelten oder für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden.

Wie erhält Ihr Produkt die CE-Kennzeichnung?

Als Hersteller des Produkts sind Sie allein für die Erklärung der Konformität mit allen Vorschriften zuständig. Zur Kennzeichnung Ihres Produkts benötigen Sie keine Genehmigung, aber Sie müssen im Vorfeld:

  • die Konformität mit allen EU-weiten Anforderungen sicherstellen
  • feststellen, ob Sie Ihr Produkt selbst prüfen dürfen oder ob Sie eine notifizierte Stelle hinzuziehen müssen
  • technische Unterlagen zusammenstellen, die die Konformität Ihres Produkts belegen: erfahren Sie mehr zur technischen Dokumentation
  • eine EU-Konformitätserklärung verfassen und unterzeichnen

Nach der Kennzeichnung Ihres Produkts müssen Sie den zuständigen nationalen Behörden auf Anfrage alle einschlägigen Unterlagen und Belege zur Verfügung stellen.

Müssen Sie einen unabhängigen Prüfer hinzuziehen?

Manche Produkte müssen von einer Konformitätsbewertungsstelle geprüft werden. Ob Ihr Produkt dazuzählt, erfahren Sie in der einschlägigen Gesetzgebung: Vorschriften nach Produktkategorien durchsuchen en . Dies ist nicht für alle Produkte verpflichtend.

Falls Sie eine solche notifizierte Stelle hinzuziehen müssen, ist zusätzlich zum CE-Zeichen auch der Code dieser Stelle anzugeben. CE-Zeichen und Code können separat angebracht werden, solange der Bezug eindeutig ist.

Für die Suche nach einer notifizierten Stelle, die Ihr Produkt zertifizieren kann, können Sie die NANDO-Datenbank en nutzen.

Wenn Ihr Produkt nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft werden muss, ist es Ihre Aufgabe, durch Tests zu gewährleisten, dass es den technischen Anforderungen entspricht. Dazu gehört auch die Abschätzung und die Dokumentation der möglichen Risiken, die bei der Verwendung Ihres Produkts auftreten könnten.

Warnhinweis

Vorsicht bei freiwilligen Bescheinigungen!
Falls Sie eine notifizierte Stelle hinzuziehen müssen, dürfen Sie das CE-Zeichen nur dann auf Ihrem Produkt anbringen, wenn es nach dem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften geprüft wurde und dieses erfolgreich durchlaufen hat. Bedauerlicherweise gibt es Zertifizierungsstellen, die nicht nach EU-Recht notifiziert en sind und sogenannte „freiwillige Bescheinigungen“ in Bereichen ausstellen, die über ihre Zuständigkeit hinausgehen. Derartige Bescheinigungen werden ohne Produktkontrollen ausgestellt und entbehren der nötigen gesetzlichen Grundlage. Sie sind daher nicht mit Konformitätsbescheinigungen zu verwechseln, deren Ausstellung allein den notifizierten Stellen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich vorbehalten ist. Freiwillige Bescheinigungen dürfen auch keine CE-Kennzeichnung tragen.

Welche Kosten fallen an?

Wenn Sie als Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durchführen, fallen keine Gebühren an. Wenn Sie allerdings die Dienste einer notifizierten Stelle in Anspruch nehmen oder wenn nach den für Ihr Produkt geltenden EU-Vorschriften die unabhängige Bewertung durch eine notifizierte Stelle vorgeschrieben ist, müssen Sie für diesen Dienst bezahlen. Welche Kosten anfallen, hängt unter anderem davon ab, welches Zertifizierungsverfahren auf Ihr Produkt anzuwenden ist, und wie aufwendig es aufgrund der Beschaffenheit Ihres Produkts ausfällt.

Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?

Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und unzerstörbar sein.

Das Logo muss aus den Buchstaben „CE“ bestehen, die beide dieselbe Höhe (mindestens 5 mm, sofern in den entsprechenden Produktvorschriften nicht anders angegeben) und dieselben Proportionen aufweisen müssen.

Auch bei Vergrößerung oder Verkleinerung des CE-Logos auf Ihrem Produkt sind die Proportionen der Buchstaben exakt einzuhalten. Die Darstellung der CE-Kennzeichnung darf variieren (z. B. hinsichtlich Farbe und Schrift), solange sie sichtbar bleibt.

Ist es unmöglich, das Logo auf dem Produkt selbst anzubringen, ist auch eine Kennzeichnung der Verpackung oder der Begleitdokumentation zulässig. Unterliegt Ihr Produkt mehreren EU-Richtlinien/Verordnungen, denen zufolge eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, müssen Sie in der Begleitdokumentation die Konformität Ihres Produkts mit all diesen Rechtsvorschriften erklären.

Vom Portal der GD GROW können Sie Bilddateien des CE-Logos herunterladen en .

Unterliegt die CE-Kennzeichnung eine Gültigkeitsbeschränkung?

Die CE-Kennzeichnung unterliegt keiner Gültigkeitsbeschränkung. Die für die CE-Kennzeichnung erforderliche EU-Konformitätserklärung muss jedoch auf dem neuesten Stand gehalten werden. Im Falle jedweder Änderung der Konformitätserklärung bedarf es einer aktualisierten Fassung der Erklärung. Dies gilt beispielsweise für eine Änderung der Rechtsvorschriften, des Produkts oder der Kontaktdaten des Herstellers oder Bevollmächtigten.

Bei Importprodukten muss der Einführer sicherstellen, dass die Konformitätserklärung dem Produkt beim Versand beiliegt. Ferner ist er dazu verpflichtet, eine Kopie der Erklärung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts aufzubewahren.

Siehe auch

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 07/03/2024
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