Seit 19. Mai haben Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe wieder geöffnet. Aufgrund des Impffortschritts und der sinkenden Infektionszahlen könnten mit 10. Juni weitere Lockerungen umgesetzt werden. Am Donnerstag hat die Bundesregierung weitere Öffnungsschritte ab 1. Juli vorgestellt, "die uns zurück zur Normalität führen", sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Das sind die Eckpunkte dieser Öffnung:

  • Die 3-G-Pflicht bleibt bestehen – der Zutritt in Wirtshäuser & Co. ist nur dann gestattet, wenn Gäste getestet, geimpft oder genesen sind. Die Testpflicht gilt ab 12 Jahren.
  • Mindestabstand und Kapazitätsbeschränkungen fallen.
  • Ab 22. Juli fällt auch die Registrierungspflicht.
  • Auch die Sperrstunden im Bereich der Gastronomie fallen.
  • Für die Nachtgastronomie fallen mit 1. Juli ebenfalls fast alle Einschränkungen. Was bleibt, ist die Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent bis 22. Juli. 

„Wir werden wieder fast ohne Einschränkungen mit Freunden zum Lieblingswirten gehen können", erklärt Köstinger. Dass die Öffnungen so reibungslos funktionierten, verdanke man "auch zum Großteil der Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Veranstaltungsbetrieben, die die Rahmenbedingungen einhalten und sichere Gastfreundschaft ermöglichen.“