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Spritpreise: Senkung der Mehrwertsteuer in Österreich nicht möglich

Das EU-Recht sieht keine Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Treibstoffe vor.
Das EU-Recht sieht keine Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf Treibstoffe vor. ©APA/dpa/Sven Hoppe
Die ziemlich restriktive EU-Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer sieht keine ermäßigten Sätze für Treibstoffe vor. In jedem Land ist der volle Mehrwertsteuersatz einzuheben - in Österreich also 20 Prozent.
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Das ändert sich auch mit der Neufassung des Gesetzes nicht, die kurz vor dem Abschluss steht, bestätigte eine Sprecherin der EU-Kommission am Freitag auf APA-Anfrage.

Mehrwertsteuer auf Treibstoffe: EU-Recht sieht keine Ermäßigung vor

Im Gegenteil, bisher erlaubte ermäßigte Steuersätze auf Produkte und Dienstleistungen müssen unter der neuen, bald gültigen Regel bis 2030 abgeschafft werden, wenn diese Güter der Umwelt schaden und sich somit negativ auf Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels auswirken können.

Grundsätzlich kann jedes Mitgliedsland einen "Normalsatz" für die Mehrwertsteuer einführen, der allerdings mindestens 15 Prozent betragen muss. Österreich hat sich für 20 Prozent entschieden, Deutschland etwa für 19 Prozent, Luxemburg für 17 Prozent. Zusätzlich können bestimmte Produkte mit dem halben Norm-Mehrwertsteuersatz belegt werden und einzelne ausgewählte Produkte mit 5 Prozent oder noch weniger. Dafür gibt es eine eigene taxative Liste von Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte Steuersätze zulässig sind.

Österreich müsste Norm-Steuersatz verringern

Europararechtsexperte Walter Obwexer bestätigt ebenfalls, dass die EU für Treibstoffe keinen reduzierten Steuersatz zulässt. Er sieht nur eine Möglichkeit, die MWSt für Treibstoffe auf bis zu 15 Prozent zu senken: Indem Österreich seinen Norm-Steuersatz von 20 auf 15 Prozent verringert. Damit würde aber die MWSt auf alle Produkte um fünf Prozentpunkte sinken - und der halbe Steuersatz ebenfalls zurückgehen. Ob das wirtschaftlich Sinn mache, wolle er nicht bewerten, so Obwexer am Freitag im Gespräch mit der APA, aber rechtlich wäre es mit einer einfachen Änderung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes mit wenig Aufwand möglich.

Halber MWSt-Satz bei Erdgas relativ kurzfristig möglich

Zwar nicht für Treibstoffe, aber für Erdgas könnte Österreich den halben MWSt-Satz von 10 Prozent einführen, ergänzte Obwexer. Dazu seien nur Konsultationen mit der EU nötig, keine Genehmigungen. In der aktuellen Krisensituation könne er sich vorstellen, dass so eine Änderung in zehn Tagen über die Bühne gehen könnte.

(APA/Red)

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