Sie stehen vor den Schulen und verteilen Flyer vor allem an Eltern, aber auch an Schülerinnen und Schüler. Darin geht es gegen die CoV-Maßnahmen im Allgemeinen, um das vermeintliche Kindeswohl und um den behaupteten „direkten oder indirekten Impfzwang für Kinder und Jugendliche“. Als Herausgeber wird der Verein zur Förderung der „Plattform Respekt“ angegeben.
Impfung als Unterrichtsthema
Solche Verteilaktionen sind auch der Bildungsdirektion bekannt. Doch seien der Behörde die Hände gebunden, man könne rechtlich nichts tun, da sich die Personen vor und nicht auf dem Schulgelände aufhalten, hieß es gegenüber Radio Wien. Man wolle die Situation aber „pädagogisch auffangen“. An die Schulleitungen sei bereits kommuniziert worden, das Thema im Unterricht anzusprechen. Wie sie das genau tun, bleibe den Schulen überlassen.
Keine Genehmigung zum Verteilen eingeholt
Die Polizei kann laut eigenen Angaben nur eingreifen, wenn die Straßenverkehrsordnung verletzt wird. Sie verweist auf die MA 46, zuständig für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten: Denn werden Flugzettel auf öffentlichen Verkehrsflächen verteilt, muss vorher eine Genehmigung der MA 46 eingeholt werden.
Aus der MA 46 hieß es auf Anfrage, dass es keine Anträge zur Genehmigung gegeben habe. „Findet die Verteilung auf öffentlicher Straße statt und geschieht dies ohne Bewilligung, ist grundsätzlich die MA 46 zuständig. Die Polizei würde aufgrund fehlender Bewilligung eine Anzeige nach der StVO an die MA 46 übermitteln, die wiederum für die Strafbemessung zuständig ist“, erläuterte die Polizei gegenüber wien.ORF.at die möglichen Konsequenzen.
Disziplinarrechtliche Schritte im Raum
Konsequenzen könnte es derweil für einen der Verantwortlichen des verteilten Flugblattes – ein Arzt der MedUni Innsbruck – geben. Die MedUni Innsbruck überlege disziplinarrechtliche Schritte gegen den Mediziner, hieß es aus dem Bildungsministerium.