BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G (127/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet und das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 geändert werden (BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G)

Kurzinformation

Ziele

  • Effizienzsteigerung des "Systems Bundesbetreuung"
  • Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung
  • Weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung

Inhalt

  • Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH
  • Einführung einer bedarfsgerechten Unternehmens- und Organisationsstruktur sowie effizienter Geschäftsprozesse
  • Schaffung von geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und Qualitätsstandards für Rechtsberaterinnen/Rechtsberater unter Gewährleistung von deren Unabhängigkeit
  • Optimierung der Betreuungs- und Rechtsberatungsstruktur auf Basis der politisch vereinbarten Rahmenvorgaben

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Es soll die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: „Bundesagentur“) geschaffen werden. Diese soll im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts Aufgaben wahrnehmen, die bisher überwiegend von externen Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern für den Bund erbracht wurden. Durch diese Bündelung in einer im Eigentum des Bundes stehenden GmbH sollen der starken Abhängigkeit gegenüber externen Leistungserbringerinnen/Leistungserbringern begegnet werden, Einsparungen sowie eine Optimierung der Kosteneffizienz erzielt und eine Qualitätssicherung auf hohem Niveau erreicht werden. Die zu errichtende Bundesagentur soll schlanke sowie kosteneffiziente Verwaltungs- und Managementstrukturen aufweisen. Leistungsempfänger sollen der Bundesminister für Inneres und, soweit es die Rechtsberatung vor dem Bundesverwaltungsgericht betrifft, der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sein; diese sollen auf Basis eines mit der Bundesagentur abzuschließenden Rahmenvertrages die Leistungen entsprechend abrufen können. Das Stammkapital der Bundesagentur soll mit einem Nominale von einer Million Euro vorgesehen werden, welches zur Gänze in bar eingezahlt werden soll. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungsbereich soll die Finanzierung differenziert erfolgen.

Konkret sollen von der Bundesagentur künftig folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

  • Durchführung der Versorgung gemäß der Grundversorgungsvereinbarung, soweit diese dem Bund obliegt.
  • Durchführung der Rechtsberatung von Asylwerberinnen/Asylwerbern und Fremden: Rechtsberaterinnen/Rechtsberater sollen dabei ihre Beratungstätigkeit auch weiterhin objektiv und nach bestem Wissen durchführen und kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung unabhängig und weisungsfrei gestellt sein. Die Rechtsberatung und die Rückkehrberatung oder Rückkehrhilfe sollen nicht von demselben Beschäftigten der Bundesagentur gewährleistet werden.
  • Durchführung der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe: diese sollen künftig ebenfalls ausschließlich durch die Bundesagentur vorgenommen werden.
  • Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachterinnen/Menschenrechtsbeobachtern zur systematischen Überwachung von Abschiebungen: diese sollen künftig – wenn auch nicht ausschließlich – von der Bundesagentur zur Verfügung gestellt werden. Wie bisher soll die Überwachung einer Abschiebung unter der Prämisse der völligen Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Menschenrechtsbeobachterin/des Menschenrechtsbeobachters erfolgen. Die gleichzeitige Tätigkeit als Rückkehrberaterin/Rückkehrberater im Rahmen der Bundesagentur soll ausgeschlossen sein.
  • Zurverfügungstellung von Dolmetscherinnen/Dolmetschern und Übersetzerinnen/Übersetzern im Rahmen von asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren: die Bundesagentur soll diese künftig zur Verfügung stellen. Im Bedarfsfall soll es möglich bleiben, auf andere zurückzugreifen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 15.03.2019

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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