Schwere Missstände bei Familienhärtefonds

25. November 2020

Bei der Volksanwaltschaft häufen sich Beschwerden über den Corona-Familienhärtefonds. Unbürokratische und rasche Hilfe haben sich Familien davon erhofft, die unverschuldet in Not geraten sind. Aber selbstständig Erwerbstätige erhalten erst dann den gesamten Unterstützungsbetrag, wenn der Einkommensverlust mittels Steuerbescheid berechnet werden kann – also im nächsten Jahr. In den Förderrichtlinien steht davon aber nichts. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Eine Verwaltungsbehörde darf sich nicht über die eigenen Richtlinien hinwegsetzen und eine Vorgangsweise wählen, die für die Menschen völlig undurchschaubar ist.“ Die Volksanwälte haben nun an die zuständige Ministerin Christine Aschbacher (Familien) und Minister Rudolf Anschober (Soziales) eine so genannte „kollegiale Missstandsfeststellung“ geschickt.

Achitz hatte bereits im Oktober in der ORF-„Bürgeranwalt“-Sendung kritisiert, dass das Familienministerium die eigenen Vergaberichtlinien nicht einhält – und dass das Ministerium bei den Betroffenen falsche Erwartungen geweckt hatte, als in Pressekonferenzen von schneller Hilfe die Rede war. Die Volksanwaltschaft stellte nun außerdem fest, dass sich die Regierung nicht an EU-Recht hält, wenn sie Unterstützungen nur auf Konten bei österreichischen Banken überweist.

Die Volksanwaltschaft empfiehlt konkret:

  • Vollen, raschen und uneingeschränkten Zugang zum Familienhärtefonds auch für Selbstständige
  • Information über Nachzahlungsmöglichkeit an alle Selbstständigen, die nur eine pauschalierte Zahlung erhalten haben
  • Auszahlung auch auf nicht-österreichische Bankkonten

Ministerin Aschbacher und Minister Anschober müssen innerhalb von acht Wochen auf die Missstandsfeststellung antworten. Sollten sie den Empfehlungen der Volksanwaltschaft nicht folgen, müssen sie das schriftlich begründen.