Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 – EEff-RefG 2023 (240/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-Energieeffizienzgesetz 2023 erlassen wird und das Energie-Control-Gesetz geändert wird (Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 – EEff-RefG 2023)

Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 – EEff-RefG 2023

Ziele

  • Den auf ein Regeljahr bezogenen Endenergieverbrauch in der Höhe von 920 Petajoule für das Kalenderjahr 2030 nicht zu überschreiten, wodurch insbesondere auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Verbesserung der Luftqualität sowie zu den unionsweiten und nationalen Klima- und Energiezielen geleistet werden soll.
  • Jährliche kumulierte Endenergieeinsparungen bis 31. Dezember 2030 in Höhe von mindestens 650 Petajoule zu erreichen, wodurch insbesondere auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Verbesserung der Luftqualität, sowie zu den unionsweiten und nationalen Klima- und Energiezielen geleistet werden soll.
  • Die Vorreiterrolle des Bundes auszubauen und weitere Maßnahmen des Bundes zu setzen sowie das Prinzip "Energieeffizienz an erster Stelle" zu stärken, wodurch insbesondere auch ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und zur Verbesserung der Luftqualität geleistet sowie der Wirtschaftsstandort Österreich zukunftsorientiert gestärkt werden soll.
  • Die Unterstützung von Haushalten, insbesondere von begünstigten Haushalten (Soziales) und von Unternehmen zur Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen, wodurch die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen gesenkt werden und Energiearmut gemindert werden soll.

Inhalt

  • Fortführung von Endenergieaudits bzw. Energiemanagementsystemen für große Unternehmen
  • Verpflichtung des Bundes zu einer jährlichen Renovierungsquote von drei Prozent und zum Anschluss an Fernwärme
  • Individuelle Verbrauchszähler samt Fernableseanforderungen
  • Aufwertung der Beratungsstellen für Haushalte, insbesondere auch für begünstigte Haushalte (Soziales)
  • Betrauung einer Behörde (E-Control) mit Energieeffizienzaufgaben
  • Aufteilung der gesamtstaatlichen Energieeffizienzziele

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das vorliegende Gesetzespaket enthält ein neu zu erlassendes Bundes-Energieeffizienzgesetz 2023 (EEffG 2023) und Änderungen des Bundesgesetzes über die Regulierungsbehörde in der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (Energie-Control-Gesetz – E-ControlG), in Anpassung an die neuen Bestimmungen des EEffG 2023. Diese Gesetze bilden das Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 (EEff-RefG 2023).

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz 2014 (EEffG 2014) ist in wesentlichen Teilen bis 31. Dezember 2020 befristet und soll durch das EEff-RefG 2023 an unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden. Zudem soll das bisher geltende Energieeffizienzsystem verbessert und effektiver gestaltet werden.

Maßnahmen zur Energieeinsparung sind unerlässlich, um die bis zum Jahr 2030 für Österreich bestehenden europäischen und nationalen klima- und energiepolitischen Zielsetzungen zu erfüllen. Der Nationale Energie- und Klimaplan sieht daher das EEffG 2023 für die Periode 2021 bis 2030 als wichtigen Baustein zur Erfüllung dieser Ziele vor.

Weiters sollen unter anderem die Vorgaben des Regierungsprogramms 2020 bis 2024 beachtet werden, insbesondere das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040, die Einschränkung der anrechenbaren Maßnahmen auf effektive Maßnahmen und die Vermeidung von negativen Lock-in-Effekten in fossile Energieträgertechnologien.

Betroffene Personenkreise sind: Energielieferantinnen/Energielieferanten, große Unternehmen, Konsumentinnen/Konsumenten.

22.12.2022

Übermittelt von

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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