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Grundversorgung

Für Asylwerber und Asylwerberinnen in Österreich gibt es Angebote, mit denen die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens rasch gedeckt werden können. Bei Bedarf werden auch Wohnmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. In Wien ist die „Wiener Flüchtlingshilfe bzw. Beratungszentrum Grundversorgung“ des Fonds Soziales Wien (FSW) für die vorübergehende Grundversorgung sogenannter „hilfs- und schutzbedürftiger Fremder“ zuständig.

 

Habe ich Anspruch auf Grundversorgung in Wien?

Als Servicestelle des Fonds Soziales Wien nimmt das Asylzentrum der Caritas Wien Anträge auf Grundversorgungsleistungen entgegen. Das Beratungszentrum Grundversorgung des FSW prüft anschließend, ob Sie einen Anspruch auf Grundversorgung haben. Grundsätzlich haben „hilfs- und schutzbedürftige Fremde“ Anspruch auf vorübergehende Grundversorgung. Dazu zählen insbesondere Asylwerber und Asylwerberinnen, Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und "andere aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen“. Hier finden Sie die Servicestelle:

Servicestelle des Fonds Soziales Wien | Asylzentrum
Inzersdorferstraße 127, 1100Wien
Tel: +43/1/427 88 0
Fax: +43/1/427 88 88
E-Mail: asylzentrum@caritas-wien.at
Internet: https://www.caritas-wien.at/hilfe-angebote/asyl-integration/beratung-fuer-fluechtlinge/asylzentrum (Asylzentrum)

Die Auszahlung von Grundversorgungsleistungen an privat wohnende GrundversorgungsbezieherInnen erfolgt auf Grundlage der Entscheidung des Beratungszentrums Grundversorgung ebenfalls über die Servicestelle. Weiterführende Beratung und Betreuung bieten andere Einrichtungen bzw. Beratungsstellen. Von der Servicestelle erfahren Sie, an welche Einrichtung Sie sich am besten wenden. Mehr Infos zum Thema Beratung finden Sie HIER.

Welche Unterlagen benötige ich, um Grundversorgung zu beantragen?

Sie müssen folgende Dokumente zur Antragsstellung mitbringen:
 

  • Meldezettel (auch alte)
  • Kopie des Reisepasses (falls vorhanden), ansonsten eine Kopie eines Lichtbildausweises / Asylkarte
  • Mietvertrag / Untermietvertrag (bei Untermieten: zusätzlich Hauptmietvertrag)
  • Eventuell Grundbuchauszug
  • Bestätigung über sämtliche Einkünfte und Dauer von Arbeitsverhältnissen
  • Aktueller Versicherungsdatenauszug mit Beitragsgrundlagennachweis (ÖGK)
  • Heiratsurkunde bzw. Scheidungsdokumente (Scheidungsvergleich, Scheidungsurteil)
  • Nachweise über Unterhaltungsberechtigung / Unterhaltsverpflichtung
  • Bestätigung über Einkommen von Ehepartner bzw. Ehepartnerin

Wenn Sie nicht alle Dokumente vollständig einreichen, kann dies zu Verzögerungen oder vorläufiger Nichtbearbeitung Ihrer Unterlagen führen.

Welche Leistungen umfasst die Grundversorgung?

Wenn Sie in Wien Anspruch auf Grundversorgung haben, können Sie Wohnplätze in betreuten Unterkünften in Anspruch nehmen. Haben Sie die Möglichkeit, sich eine private Wohnmöglichkeit zu organisieren, können Sie in der Servicestelle einen Antrag auf Mietbeihilfe und Verpflegungsgeld einbringen. Wenn Sie in einer organisierten Unterkunft wohnen, umfasst die Grundversorgung die Unterkunft, Verpflegung sowie Taschen- und Freizeitgeld. Zudem umfasst die Grundversorgung die Krankenversicherung sowie Sach- und Geldleistungen für Schulbedarf und Bekleidung.

Ich wohne in einer betreuten Unterkunft – welche Leistungen erhalte ich?

Wenn Sie in einer betreuten Unterkunft wohnen und Grundversorgungsleistungen beziehen, dann erhalten Sie:
 

  • Verpflegung/Lebensmittel oder Verpflegungsgeld im Wert von mind. € 5,50 pro Tag
  • max. € 40,- Taschengeld pro Monat
  • max. € 10,- Freizeitgeld pro Monat

Unabhängig von der Wohnform erhalten Sie:
 

  • Bekleidungshilfe: nach Bedarf, max. € 150,- pro Jahr
  • Schulbedarf für Schüler und Schülerinnen: nach Bedarf, max. € 200,- pro Schuljahr
  • Krankenversicherung (Österreichische Gesundheitskasse)
  • Medizinische Leistungen
  • Information, Beratung und Betreuung
  • Übernahme der Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen

Ich wohne privat – welche Leistungen erhalte ich?

Wenn Sie privat wohnen und Grundversorgungsleistungen beziehen, dann erhalten Sie:
 

  • Mietzuschuss für Einzelpersonen von max. € 10,- pro Monat
  • Mietzuschuss für Familien von max. € 360,- pro Monat
  • Verpflegungsgeld für Erwachsene von max. € 260,- pro Person und Monat
  • Verpflegungsgeld für Minderjährige von max. € 145,- pro Person und Monat
  • Verpflegungsgeld für unbegleitete Minderjährige von max. € 260,- (wohnhaft bei Verwandten oder bei Privatpersonen in Wien)

Unabhängig von der Wohnform erhalten Sie:
 

  • Bekleidungshilfe: nach Bedarf, max. € 150,- pro Jahr
  • Schulbedarf für Schüler und Schülerinnen: nach Bedarf, max. € 200,- pro Schuljahr
  • Krankenversicherung (Österreichische Gesundheitskasse)
  • Medizinische Leistungen
  • Information, Beratung und Betreuung
  • Übernahme der Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen

Habe ich Anspruch auf eine bestimmte Unterbringungsform?

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Unterbringungsart. Die Wiener Flüchtlingshilfe bietet für unterschiedliche Zielgruppen wie beispielsweise Familien und unbegleitete Minderjährige verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten an. Im Rahmen der Fallbearbeitung durch das Beratungszentrum Grundversorgung/FSW wird der individuelle Bedarf von Kunden und Kundinnen überprüft und nach Maßgabe freier Kapazitäten einer adäquaten Einrichtung zugewiesen.

Kann ich im Rahmen der Grundversorgung die Unterkunft wechseln?

Im Rahmen der Zuweisung in Unterbringungseinrichtungen werden grundsätzlich individuelle Bedürfnisse von Kunden und Kundinnen berücksichtigt. Ein Unterkunftswechsel ist nur in bestimmten Fällen vorgesehen (z.B. bei Familienzusammenführung bzw. medizinischer Notwendigkeit).

Kann ich im Rahmen der Grundversorgung ein beliebiges Bundesland zum Wohnen aussuchen?

Es ist nicht möglich, im Rahmen der Grundversorgung ein beliebiges Bundesland zum Wohnen auszusuchen. Wenn Sie eigenständig in ein anderes Bundesland wechseln, ohne sich abzumelden, dann führt das zum Verlust der Grundversorgung.

Wie lange bekomme ich Grundversorgung?

Für Asylberechtigte endet nach einer Übergangsfrist von vier Monaten die Unterstützung durch die Grundversorgung. Kann danach der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, so kann Mindestsicherung beantragt werden.

Aus welchen Gründen kann ich aus der Grundversorgung entlassen werden?

Bitte beachten Sie, dass Sie aus bestimmten Gründen Ihren Anspruch auf Grundversorgungsleistungen verlieren können:

Nicht-Erscheinen zum Termin
Wenn Sie Ihren Termin in der Servicestelle der Grundversorgung (=Asylzentrum der Caritas) oder bei den Asylbehörden ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen, werden Sie aus der Grundversorgung entlassen

Verlassen der betreuten Grundversorgungseinrichtung
Wenn Sie Ihrer organisierten Unterkunft über Nacht fernbleiben, dann müssen Sie sich bei Ihrem Unterkunftsgeber abmelden. Wenn Sie ohne wichtigen Grund länger als 72 Stunden oder drei Tage Ihre Unterkunft verlassen, werden Sie von der Grundversorgung abgemeldet.

Wechsel in ein anderes Bundesland
Wenn Sie in ein anderes Bundesland wechseln ohne sich abzumelden, dann führt das zum Verlust der Grundversorgung.

Wohin kann ich mich wenden, um mich beraten zu lassen?

Die erste Beratung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde erfolgt durch die Servicestelle der Grundversorgung (=Asylzentrum der Caritas). Die Servicestelle vermittelt Ihnen bei Ihrem Gespräch jene Beratungsstelle, die Sie bei Bedarf weiter begleitet und berät.

Alle Kontaktdressen und weiterführende Infos finden Sie HIER.