Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), Änderung (126/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Bekämpfung von Energiearmut

Inhalt

  • Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung des Ökostromförderbeitrages einkommensschwacher Haushalte

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes am 1. Juli 2012 können sich unter anderem. Sozialhilfe- und Pensionsbezieherinnen/Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studierende und Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbezieher von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teiles des Ökostromförderbeitrags befreien lassen, der jährlich 20 Euro übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 Prozent überschreitet. Nun soll es eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte geben. Diese sollen von dem Aufbringungsmechanismus und damit von den Kosten der Ökostromförderung erstmals vollständig befreit werden. Die Kosten von 20 Euro sollen gänzlich entfallen. Diese Änderung soll eine spürbare Entlastung einkommensschwacher Haushalte und eine Maßnahme zur Bekämpfung von Energiearmut sein.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 12.03.2019

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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