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"Personen fahrlässig gefährdet": Diversion für Studentin in Salzburger Covid-Strafprozess

Weil sie laut Strafantrag bei einem Arztbesuch nicht mitgeteilt hatte, dass ihr Lebensgefährte als "Kontaktperson 1" in Quarantäne ist und dessen Eltern coronapositiv sind, stand am Dienstag eine 27-jährige Studentin in Salzburg vor Gericht. Der Richter ortete keine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch die Angeklagte gemäß Paragraf 178 Strafgesetzbuch, sondern eine fahrlässige Gefährdung (§ 179 StGB). Er erledigte das Verfahren mittels Diversion (nicht rechtskräftig).

Symbolbild.
Symbolbild.

Anders als in den meisten der bisher bei Gericht anhängig gewordenen "Corona-Strafverfahren" ging es am Dienstag im Prozess am Salzburger Landesgericht gegen eine 27-jährige Studentin nicht um den Vorwurf, dass diese als (bereits) coronainfizierte Person gegen eine Quarantäne-Anordnung verstoßen habe. Konkret lastete die Staatsanwaltschaft der jungen Frau an, am 18. November 2020 bei einem Ordinationsbesuch im Flachgau gegenüber der Ärztin (und deren Mitarbeiterinnen) verschwiegen zu haben, dass sich ihr Lebensgefährte zu dieser Zeit als "Kontaktperson 1" (K1) in Quarantäne befand und dass dessen im selben Haus lebende Eltern beide coronapositiv getestet worden waren. Die Staatsanwältin wertete das Verhalten der Studentin als "vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" (Paragraf 178 Strafgesetzbuch).

Angeklagte: "Habe nichts bewusst verschwiegen und niemanden gefährdet"

Die Angeklagte beteuerte, sie habe damals "das alles sicher nicht bewusst verschwiegen und sicher niemanden gefährden wollen". Sie sei damals, weil auch Leistungssportlerin, zur Ärztin gegangen, um einen Corona-Antikörpertest zu machen: "Ich wollte einfach wissen, ob ich vielleicht schon einen asymptomatischen Infekt gehabt habe oder nicht."

Gegenüber Richter Günther Nocker betonte die 27-jährige, kurz vor dem Studienabschluss stehende Frau, dass "die Schwiegereltern einerseits und mein Freund und ich andererseits im selben Haus wohnen. Aber es sind zwei völlig eigenständige Haushalte. Ich habe seine Eltern in dieser Zeit gar nicht gesehen. Zudem haben mein Freund und ich alle Regeln penibel eingehalten, wir hatten in der Wohnung räumliche Distanz zueinander."

Die per Videokonferenz dem Prozess zugeschaltete Ärztin betonte als Zeugin, dass sie der Studentin "nicht geglaubt habe, dass sie nur ,aus reinem Interesse', wie sie sagte, einen Antikörpertest machen will, der hundert Euro kostet. Wir haben sie damals auch explizit in der Ordination gefragt, ob in ihrer Umgebung irgendjemand Covid-krank oder in Quarantäne sei. Sie hat das verneint."

Richter Nocker hielt der Angeklagten vor, "dass Sie wussten, dass Ihr Freund in Quarantäne ist. Warum haben Sie das Ergebnis seines PCR-Tests, den er zwei Tage vor ihrem Arztbesuch gemacht hat, nicht einfach abgewartet? Glauben Sie nicht, dass Sie einen Fehler gemacht haben?" Die Studentin meinte daraufhin, dass sie "rückblickend nicht mehr so handeln" würde.

Der PCR-Test bei ihrem Freund fiel übrigens positiv aus. Und auch ein von der Ärztin durchgeführter PCR-Test an der Studentin zeigte letztlich ein positives Ergebnis. Die Medizinerin selbst und ihr Ordinationspersonal wurden hingegen in der Folge durchwegs negativ getestet.

Richter ging mit Diversion vor: Einstellung des Verfahrens, wenn Angeklagte gemeinnützige Arbeit leistet

Richter Günther Nocker ging letztlich davon aus, dass die Angeklagte "zwar niemanden vorsätzlich gefährden wollte, aber jedenfalls fahrlässig gehandelt hat - im Sinne des Paragraf 179 StGB ("fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten", Anm.)". Nocker beendete den Prozess mit einer Diversion: Die Angeklagte soll demnach über Vermittlung des Vereins Neustart 40 Stunden an gemeinnütziger Leistung erbringen - anschließend könne das Strafverfahren endgültig eingestellt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung zum Diversionsanbot ab.