Kategorie Informationen & Tipps - 24. Oktober 2015

Das dürfen Sie mit Ihrem Hoverboard

Am 21. Oktober 2015 landet Marty McFly im Film „Zurück in die Zukunft II“ in einem 21. Jahrhundert, in dem es dreidimensionale Hologramme, aber keine Handys gibt. In dieser Version des Jahres 2015 können Autos fliegen und Skateboards schweben frei über dem Boden und können sogar über Wasser fahren: die Hoverboards.

Anlässlich dieses historischen Tags sorgen die Verkehrssicherheitsexpertinnen und -experten des bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) endlich für Rechtssicherheit und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema: Wenn ich mir ein Hoverboard kaufe, was darf ich laut den österreichischen Bestimmungen damit machen?

Wie wird das Hoverboard klassifiziert?

Das Hoverboard ist grundsätzlich ein „Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“, ähnlich wie ein Skateboard oder ein Kickboard. Da es auch geeignet ist, Personen in der Luft ohne mechanische Verbindung mit der Erde fortzubewegen, gilt es aber auch als Luftfahrzeug. Je nachdem, wo Sie mit Ihrem Hoverboard unterwegs sind (Wasser, Boden, Luft), können unterschiedliche Bestimmungen gelten.

Ändert sich die Klassifizierung des Hoverboards, wenn ich wie Marty im Film aus einem Roller ein Skateboard mache?

Nein, es ist nicht entscheidend, ob das Hoverboard eine Lenkstange hat oder nicht. Es bleibt weiterhin ein „Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“.

Wo darf ich mit meinem Hoverboard herumschweben?

Überall dort, wo Sie auch mit einem altertümlichen Skateboard fahren dürften: zum Beispiel in Funparks oder in Wohn- und Spielstraßen. Wichtig ist, dass beim Fahren keine Passantinnen und Passanten oder der Verkehr behindert oder gefährdet werden.

Welche Ausrüstung ist für Hoverboards vorgeschrieben?

Keine. Allerdings ist es natürlich für die eigene Sicherheit immer sinnvoll, beim Fahren einen Helm zu tragen.

Welche Bestimmungen gelten, wenn ich mit dem Hoverboard über Wasser fahre?

Wie im Film zu sehen ist, schwebt ein klassisches Hoverboard zwar über Wasser, da man sich aber mit dem Fuß nirgends abstoßen kann, ist ein gemütliches Schweben über die Donau sowieso nicht möglich. Anders verhält es sich mit den Pit-Bull-Modellen, also den raketenbetriebenen Hoverboards. Ab einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt müssen sie behördlich zugelassen werden, Hoverboard-Kapitäninnen und -Kapitäne benötigen dann auch ein entsprechendes Patent. In jedem Fall müssen sich auch Hoverboards an die Wasserstraßen-Verkehrsordnung halten.

Gelten für Pit-Bull-Hoverboards mit Raketenantrieb andere Bestimmungen als für normale Hoverboards?

Von der Straßenverkehrsordnung her nicht. Auch vom Kraftfahrgesetz werden Hoverboards nicht erfasst, da dieses davon ausgeht, dass Kraftfahrzeuge durch Räder oder Ketten mit der Fahrbahn verbunden sind. Achten Sie jedoch auf eventuelle zusätzliche Bestimmungen, wenn Sie mit Ihrem Board über Wasser schweben oder abheben.

Wie hoch darf ein Hoverboard schweben bzw. fliegen?

Da das Pit-Bull-Hoverboard, wenn es kraft seines Raketenantriebs abhebt, ein Luftfahrzeug ist, müssen Sie sich an alle geltenden Bestimmungen wie Lufttüchtigkeitszertifizierungen und Registrierung im Luftfahrzeugregister halten. Wollen Sie mit dem Hoverboard fliegen, benötigen Sie einen Sonderpilotenschein und müssen sich an die Luftverkehrsregeln halten. Für das Schweben unter 150 m Höhe in unbebautem Gebiet und unter 300 m Höhe in dicht bebautem Gebiet oder über Menschenansammlungen benötigen Sie eine Genehmigung der Austro Control.

Wie schnell darf ich mit einem raketenbetriebenen Hoverboard fahren?

So schnell, dass Sie beim Fahren weder Fußgängerinnen und Fußgänger noch den Verkehr auf einer benachbarten Fahrbahn behindern oder gefährden.

Brauche ich für das Fahren mit einem raketenbetriebenen Hoverboard einen Führerschein?

Nein. Führerscheine gelten für das Lenken von Fahrzeugen, die vom Kraftfahrgesetz erfasst sind. Da die Definitionen des Kraftfahrgesetzes das Hoverboard nicht mit einschließen, benötigen Sie auch keinen Führerschein.

Das bmvit wünscht Ihnen viel Spaß mit Ihrem neuen Hoverboard!

Das Hoverboard © Wikimedia/MagentaGreen

Das Hoverboard © Wikimedia/MagentaGreen