Flag Südafrika Südafrika (Republik Südafrika)

Stand 20.04.2024 (Unverändert gültig seit: 06.03.2024)

Sicherheitsstufe

Sicherheitsstufe 2

Rund um die Wahlen für die Nationalversammlung, die Provinzparlamente und die Gemeinderäte am 29. Mai 2024 ist mit einer angespannten Sicherheitslage zu rechnen und Proteste sind möglich. Bitte informieren Sie sich über lokale Medien und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.

Bei Fahrten mit Mietautos ist besondere Vorsicht geboten. Halten Sie sich im Großraum Kapstadt an Autobahnen und Hauptverbindungsstraßen. Weiters sind Menschenansammlungen insbesondere im Umfeld der Townships zu meiden sowie den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

Derzeit kommt es in verschiedenen Gebieten Südafrikas lokal immer wieder zu Busch-/ Waldbränden. Reisende, die in von Waldbränden betroffenen Regionen unterwegs sind, wird empfohlen, die Nachrichten genau zu verfolgen und die Anweisungen und Empfehlungen der lokalen Behörden bzw. der Reiseveranstalter und Hotels unbedingt zu befolgen.

Laut Angaben des „National Institute for Communicable Diseases (NICD) kommt es derzeit vermehrt zu Masernausbrüchen in der Provinz Limpopo; auch in anderen südafrikanischen Provinzen wurden Masernfälle verzeichnet.

Gemäß einer Information des südafrikanischen Gesundheitsministeriums steigt landesweit die Anzahl von Mumpserkrankungen.

Aufgrund der Häufung der stundenlangen Stromabschaltungen („Loadshedding“) wurde seitens der südafrikanischen Regierung der nationale Energienotstand im Energiebereich ausgerufen. Auch Engpässe in der Wasserversorgung können nicht ausgeschlossen werden.

Bei Stromabschaltungen sollten Reisende darauf vorbereitet sein, dass Einrichtungen der Infrastruktur wie Mobil- und Internetverbindungen, Geldautomaten, Tankstellen, Ampeln und Straßenbeleuchtungen ausfallen können. Es wird daher empfohlen, bei der Buchung von Unterkünften darauf zu achten, dass diese über alternative Energiequellen wie Generatoren oder Solaranlagen verfügen; das Mitführen von Taschenlampen, Batterien und Power Banks wird angeraten.

  • Einreise nach Südafrika: grundsätzlich möglich
  • Transit: grundsätzlich möglich
  • Ausreise: grundsätzlich möglich

Es wird auf die erhöhte Zahl von bewaffneten Überfällen auf PKWs und Busse auf der Strecke von Pretoria/ Johannesburg nach Sun City/ Pilanesberg (R556) hingewiesen. Diese Strecke ist grundsätzlich zu meiden bzw. ist alternativen Routen der Vorzug zu geben.

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2)

Besonders in den Großstädten Johannesburg, Durban, Kapstadt und Pretoria, vor allem in den Townships und innerstädtischen Gebieten, ist die Gewaltkriminalität hoch. Erhöhte Vorsicht gilt auch während Aufenthalten in Touristenzentren wie z.B. Kruger Park (die Zufahrt via Numbi ist zu meiden) und bei Überlandfahrten im Generellen. Gewaltsame Demonstrationen sind unbedingt zu meiden. Bargeld, Reisepass und Wertgegenstände sollten im Hotelsafe deponiert, Kameras und Mobiltelefone möglichst wenig zur Schau gestellt werden.

Auf Autobahnen oder -zufahrten kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, dass Reisende oder auch Reisegruppen angehalten und ausgeraubt werden. Häufig geben sich die Räuber als Polizisten aus. Die Strecken von und zu den Flughäfen in Johannesburg und Pretoria sind hiervon besonders betroffen. In diesen Fällen sollte keinesfalls Gegenwehr geleistet werden, da die Gewaltbereitschaft äußerst hoch ist.

Gewarnt wird auch von den sogen. „smash-and-grab“-Vorfällen, wo in dichtem Verkehr und an roten Ampeln Blitzeinbrüche erfolgen, bei denen Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Nach Einbruch der Dunkelheit besteht an weniger befahrenen Straßenkreuzungen die Gefahr von Fahrzeugentführungen (sog. „carjackings“).

Vorsicht vor K.O.-Tropfen!

Bargeld sollte nur in Banken und wenn möglich nicht bei Bankomaten an Straßen behoben werden. Vorsicht vor Kreditkartenbetrug!

Im Fall eines Überfalls sollte angesichts der hohen Gewaltbereitschaft jeglicher Widerstand vermieden werden.

Autotüren sollten von innen verriegelt und die Fenster geschlossen sein. Fahrzeuge sollten nur auf gut beleuchteten und bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Nachtfahrten sind zu vermeiden. Von wenig besuchten Stränden wird abgeraten.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

  • Allgemeine Notrufnummer: (+27)112 od. 10111
  • Polizei: (+27)10111
  • Touristenpolizei: (+27)10111
  • Zivilschutz: (+27)10111
  • Feuerwehr: (+27)112
  • Ambulanz: (+27)10177
  • Relevante Krisennotfallnummer: (+27)112 od. 10111

 

  • Visumpflicht: Nein. Bei der Einreise wird ein Stempel für 90 Tage im Reisepass angebracht.
  • Reisedokumente: Reisepass
  • Passgültigkeit: Mindestens 30 Tage bei Ausreise, 2 leere Seiten
  • Notpass: Wird nur für Transit und Ausreise akzeptiert
  • Reise mit Minderjährigen: Wenn beide oder zumindest ein Elternteil bzw. Stiefelternteil mitreisen, ist lediglich ein gültiger Reisepass des Kindes erforderlich. Es wird jedoch angeraten, zumindest eine Kopie der Geburtsurkunde (international) mitzuführen. Vor Reiseantritt wird empfohlen mit der Fluglinie abzuklären, ob auch beim Einchecken keine Geburtsurkunde erforderlich ist.
    Reist das Kind allein, so sind eine Kopie der Geburtsurkunde, eine eidesstattliche Versicherung (Affidavit) und die Kontaktdaten der Eltern sowie ein Einladungsschreiben der Person, zu welcher das Kind in Südafrika reist, mitzuführen. Das Einladungsschreiben hat die Kontaktdaten und Wohnanschrift dieser Person zu enthalten und es muss eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises dieser Person beigelegt werden.
    Wo zutreffend, sind die Adoptionsurkunde, der gerichtliche Beschluss über das alleinige Sorgerecht bzw. die Sterbeurkunde vorzuweisen.
    Die eidesstattlichen Erklärungen können entweder von der Südafrikanischen Botschaft oder über einen öffentlichen Notar beglaubigt bzw. mit Apostille versehen werden. Öffentliche Urkunden (z.B. Gerichtsurteile) müssen immer mit einer Apostille und einer englischen Übersetzung vorgelegt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Südafrikanische Botschaft in Wien.
  • Sonstiges: Für die Einreise aus Gelbfiebergebieten ist eine Gelbfieberimpfung obligatorisch, auch im Transit.
    Bei der Einreise wird die Vorlage eines Rückflugtickets verlangt. Verlängerungen müssen mindestens 60 Tage vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs beantragt werden. Für nicht-touristische Aufenthalte (Arbeit, Journalisten, Sprachferien, Schüler, Studenten etc.) wird ein Visum von der südafrikanischen Botschaft benötigt.
    Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.

Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 25.000 ZAR erlaubt, bei höheren Beträgen deklarationspflichtig. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, jedoch deklarationspflichtig wenn der Betrag einen Gegenwert von 10.000 USD überschreitet. EUR, GBP und USD können gewechselt werden. International gängige Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. Es ist möglich, mit österreichischen Bankomat- und Kreditkarten Geld zu beheben.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden: Zollinformation für Südafrika

Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 ZAR, die Mitnahme von Fremdwährung bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

 

In den größeren Städten gibt es teure Privatspitäler und Ärzte, die höchsten internationalen Ansprüchen entsprechen. Das öffentliche Gesundheitssystem ist jedoch in vielen Teilen des Landes nicht mehr zu empfehlen.

Für die Einreise aus Gelbfiebergebieten ist eine Gelbfieberimpfung obligatorisch, auch im Transit.
In Südafrika gibt es immer wieder Tollwutfälle. Bilharziose kommt in allen südafrikanischen Gewässern vor.

Auch Malaria kommt vor allem in der Provinz Mpumalanga, inklusive dem Kruger Nationalpark und benachbarten Parks sowie der Provinz Limpopo (Norden, Nordosten) und den niedrig gelegenen Gebieten der Provinz KwaZulu-Natal vor. Auf besonders wirksamen Insektenschutz zur Vermeidung der Tropenkrankheit sollte unbedingt geachtet werden. Die Mitnahme von Malariaprophylaxen wird angeraten.

Das Tragen von MNS-Masken in der Öffentlichkeit ist nicht mehr verpflichtend, es wird jedoch in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich weiterhin empfohlen.

Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Binnenflüge und Busverbindungen bestehen zwischen allen größeren Städten, Zug- und Kommunalverkehr sind unzureichend.

Von Fahrten mit Minibus-Taxis ist abzuraten. Taxis sollten nur über bekannte (z.B. vom Hotel empfohlene) Unternehmen gebucht werden.
Südafrika verfügt über ein ausgezeichnetes Straßennetz. Mautpflicht besteht auf einigen Autobahnen.
Mietwagen sind in allen größeren Städten verfügbar. Bei Autofahrten ist neben dem österreichischen Führerschein auch der internationale Führerschein mitzuführen. Die Blutalkoholgrenze beträgt 0,5 Promille.
Es gilt Linksverkehr!

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.

Klima:

Subtropisches bis mediterranes Klima. Von Oktober bis April Regen in den nördlichen und östlichen Teilen des Landes, an der südlichen Küste auch im Winter.

 

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde dieses Landes.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

  1. Durban
  2. Kapstadt
  3. Port Elizabeth
  4. Pretoria


Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Durban

Honorarkonsulat
386 Peter Mokaba Ridge, 4001 Berea/Durban, Südafrika

Telefax:
(+27) 86 5121 089

Leitung:
HORCICKA Georg Alexander | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Provinz Kwa-Zulu /Natal

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00    


Kapstadt

Honorargeneralkonsulat
1A Lower Scott Road, Cnr. Lower Main & Lwr Scott Rd. Observatory, 7925 Kapstadt


Leitung:
FIGL Thomas Hans, Mag.rer.soc.oec. | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Provinz Western Cape
Anmerkung:
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 09.00 - 11.30     Mi 09.00 - 11.30    


Port Elizabeth

Honorarkonsulat
Corner Carnarvon Place and Beach Road im Paxton Hotel Humerail, 6013 Port Elizabeth

Telefax:
(+27/41) 585 9640

Leitung:
PETERSEIL Werner | Honorarkonsul

Konsularbezirk:
Eastern Cape

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise
Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise
Notpassausstellung vor Ort
Visabefugnis
Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr:
Di 09.00 - 12.30     Do 09.00 - 12.30    


Pretoria

Botschaft
454A Fehrsen Street, Brooklyn, Pretoria 0181

Telefon:
Telefax:
(+27/12) 46 01 151

Leitung:
KÖNIGSBRUN Romana, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafterin

Amtsbereich:
Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Madagaskar, Mauritius, Mosambik, Namibia, Simbabwe, Südafrika

Parteienverkehr:
Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00    

Botschaft der Republik Südafrika | Honorarkonsulat der Republik Südafrika; Innsbruck | Honorarkonsulat der Republik Südafrika, St. Pölten | Honorarkonsulat der Republik Südafrika, Graz | Ständige Vertretung der Republik Südafrika bei den Internationalen Organisationen in Wien

Botschaft der Republik Südafrika

Sandgasse 33, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 320 64 93
Telefax:
(+43 / 1) 320 64 93 51
Notruf:
(+43) 664 999 15 027; (+43) 664 7550 3585
Amtsbereich:
Republik Österreich, Slowakische Republik, Republik Slowenien

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08.00 - 12.45
und 13.30 - 16.30

Honorarkonsulat der Republik Südafrika; Innsbruck

Leopoldstraße 53, 6020 Innsbruck

Telefon:
(+43 / (0) 512) 59 416
Telefax:
(+43 / (0) 512) 59 416 22
Amtsbereich:
Tirol
Amtsbefugnis:
ohne Beglaubigungs-, Pass- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mi 09:00 - 13:00 und nach telefonischer Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Südafrika, St. Pölten

Schulgasse 4, 3100 St. Pölten

Telefon:
(+43 / (0) 664) 55 77 999
Telefax:
(+43 / (0) 2846 37 08
Amtsbereich:
Niederösterreich
Amtsbefugnis:
ohne Beglaubigungs-, Pass- und Sichtvermerksbefugnis

Parteienverkehr:
Mo - Fr. 09:00 - 16:00 nach telef. Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Südafrika, Graz

Hans-Sachs-Gasse 1, 8010 Graz

Telefon:
+43 650 213 1754
Amtsbereich:
Steiermark

Parteienverkehr:
Termine nach telefonischer Vereinbarung

Ständige Vertretung der Republik Südafrika bei den Internationalen Organisationen in Wien

Sandgasse 33, 1190 Wien

Telefon:
(+43 / 1) 320 64 93
Telefax:
(+43 / 1) 320 64 93 - 51


Vertrauensarzt Dr.med. Andreas TE REH

Institution:
Ordination
Straße:
17 Alfred Street, Murrayfield
Stadt:
Lynnwood Ridge / Pretoria 0040


Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin, Traumamedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Afrikaans

Vertrauensarzt Dr. Wolfgang WASCHNIG

Straße:
2 School Street, Heather Park
Stadt:
Eerste River 7100

Telefon:
Mobil:
(+27/82) 4201622 (Notfall)

Arbeitsgebiet:
Allgemeinmedizin
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch

Vertrauensanwalt Karl-Heinz Emil SCHRÖDER

Kanzlei:
Kanzlei WerthSchröderInc
Straße:
1st Floor Kiepersol House, Stonemill Office Park, 300 Acacia Road (Postal Address: P.O. Box 4367, Cresta 2118)
Stadt:
Darrenwood ZA

Telefax:
(+27/11) 476 1813

Arbeitsgebiet:
Handels- u Gesellschaftsrecht
Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Französisch, Afrikaans

Vertrauensanwalt Dr. Jürgen Werner STUHLINGER

Straße:
12th Floor, SA Reserve Bank Building, 60 St. George's Mall
Stadt:
Kapstadt ZA - 8001

Telefax:
(+27/21) 424 44 44

Sprachkenntnisse:
Deutsch, Englisch, Afrikaans

Basisdaten

  • Hauptstadt
    Pretoria (Regierungssitz), Kapstadt (Parlament)
  • Ländercode
    ZA
  • Sprache
    Englisch, Afrikaans, einheimische Sprachen (Zulu, Xhosa u.a.)
  • Fremdsprachen
    Englisch
  • Währung
    1 Rand (ZAR) = 100 Cent
  • Zeitunterschied zu MEZ
    +1 h
  • Elektrischer Strom
    220 Volt/50 Hertz Wechselstrom; dreipolige Stecker (Adapter erforderlich)

 

Auslandsservice

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