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BWB führt Marktuntersuchung im österreichischen Kraftstoffmarkt durch

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine Marktuntersuchung im österreichischen Kraftstoffmarkt gestartet. Für die Durchführung wettbewerbsrechtlicher Branchenuntersuchungen ist in Österreich die BWB zuständig. Eine solche kann dann von der BWB eingeleitet werden, sofern Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in einem betreffenden Wirtschaftszweig eingeschränkt oder verfälscht ist. In diesem Zusammenhang sind bei der BWB zahlreiche Beschwerden aus dem Markt eingelangt.

Konkret soll bei der Untersuchung die Preis- und Margenentwicklung an den Tankstellen in Österreich analysiert und wettbewerbsrechtlich beurteilt werden: Im Fokus stehen die aktuelle Wettbewerbssituation an den Tankstellen und auf den vorgelagerten Märkten. Wichtige Elemente werden die systematische Analyse der Entwicklung der Rohölpreise, der Preise, Kosten und Produktionsmengen der Raffinerien sowie des Preisniveaus und der Preiszyklen an den Tankstellen sein. Die damit mögliche Analyse der Weitergabe von Kosten sowie der daraus resultierenden Margenentwicklung kann Wettbewerbsprobleme identifizieren. Relevant werden nicht nur Veränderungen im Wettbewerb zwischen Tankstellen, sondern auch solche im Wettbewerb zwischen Raffinerien sein. Neben der aktuellen Situation soll auch auf die Ausgangslage eingegangen werden. Marktstrukturen und Geschäftsbeziehungen, d.h. Bezugsmuster und Verflechtungen zwischen Tankstellen und Raffinieren, wurden zwar schon in der letzten Branchenuntersuchung der BWB 2011 untersucht, könnten sich aber seitdem geändert haben. Die Untersuchung wird gegebenenfalls auch die Entwicklungen ausgewählter benachbarter Staaten vergleichsweise berücksichtigen. Im grenzüberschreitenden Wettbewerb etwa, ist durch die Preisdeckelungen in Ungarn und Slowenien eine Veränderung im Wettbewerbsdruck bzw. Preisveränderungen in den Grenzregionen zu erwarten. Dafür wird die BWB Analysen der Preise und des Wettbewerbs auf vorgelagerten Märkten, insbesondere dem Markt für Rohöl und dem Markt für die Verarbeitung von Rohöl durch Raffinerien durchführen.

Gesetzliche Ermittlungsinstrumente der BWB bei der Marktuntersuchung

Die Branchenuntersuchung wird sich insbesondere auf Daten und Befragungen von Marktteilnehmern stützen:

Die BWB ist bei ihren Ermittlungen nach § 11a Abs 1 WettbG unter anderem befugt, von Unternehmen die Erteilung von Auskünften innerhalb einer jeweils zu setzenden, angemessenen Frist anzufordern. Die Unternehmen sind nach § 11a Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 und 3 WettbG verpflichtet, die verlangten Auskünfte zu erteilen. Die BWB hat nach § 11a Abs 5 WettbG unter den dort genannten Voraussetzungen, Geldstrafen gegen Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 0,5% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes zu verhängen, wenn in einer Auskunft vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden.

Die Erteilung der verlangten Auskünfte von der BWB gemäß § 11a Abs 3 WettbG kann erforderlichenfalls auch unter Anwendung des AVG mit Bescheid angeordnet werden. Werden entgegen einem solchen Bescheid vorsätzlich oder fahrlässig keine, unrichtige, irreführende, unvollständige oder nicht fristgerechte Auskünfte erteilt, sind von der BWB Geldstrafen gegen Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 1% des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes zu verhängen.

Ziele der Untersuchung

Die Marktuntersuchung findet vor dem Hintergrund signifikanter Preissteigerungen an den Tankstellen statt. Es soll Klarheit geschaffen werden, ob neben anderen aktuellen Entwicklungen auch fehlender oder beschränkter Wettbewerb Ursache der derzeitigen Preise sind.

Weitere Verfahren nicht ausgeschlossen

Die Einleitung einer Marktuntersuchung kann in Reaktion auf allgemeine Entwicklungen am Markt erfolgen und soll strukturelle Faktoren für eine Verfälschung des Wettbewerbs aufzeigen. Sollten sich konkrete Verdachtsmomente für wettbewerbswidriges Verhalten ergeben, ist ein Vorgehen mit anderen Ermittlungsinstrumenten bzw. die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens möglich. Eingaben an die BWB mit Hinweisen zum Markt können sowohl über das Beschwerdeformular als auch anonym über das Whistleblowing-System eingebracht werden. Bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens kann sich der Bundeskartellanwalt als zweite Amtspartei beteiligen und die BWB unterstützen. Über eigenständige Ermittlungskompetenzen verfügt der Bundeskartellanwalt selbst nicht. 

Rascher Abschluss

Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht vorgestellt. Angestrebt wird die Marktuntersuchung rasch abzuschließen. Dies wird unter anderem von der Kooperationsbereitschaft der Marktteilnehmer abhängen. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) hat bereits in Aussicht gestellt, die notwendige budgetäre Bedeckung zur Verfügung zu stellen.

Kontaktadresse der BWB: wettbewerb[at]bwb.gv.at