Hinterfragt: Sollen wir wirklich durch Impf-Chips dauerüberwacht werden?

Symbolbild: Freepik

Ein alternatives Medium überraschte heute mit einer Story zur „patentierten Chip-Überwachung der Gen-Gespritzten“. Zugegeben, in den letzten Jahren sind so viele Verschwörungstheorien wahr geworden, dass man durchaus ein wenig wahnsinnig werden kann. Bei Nachrichten dieser Qualität sollte aber bei kritischen Menschen das Bullshit-o-Meter anspringen – und das aus gutem Grund. Und ein weiteres Mal begeben wir uns auf Faktencheck, bevor die Zensurinstitute dies tun, denen man es wieder einmal sehr leicht gemacht hat.

Ein Kommentar von Willi Huber

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Konkret war es ein weiteres Mal der Wochenblick, welcher wörtlich von einem „Horror-Patent“ schrieb, Geimpfte würden mittels Chip via künstlicher Intelligenz mit Server und Apps überwacht. Entsprechende Gerüchte machen im Widerstand ja schon länger die Runde: Was, wenn mit der Impfung auch Marker oder gar Chips gespritzt werden, anhand derer man ermitteln kann, ob man überhaupt geimpft ist? Was, wenn man geheimnisvolle Substanzen gespritzt bekommt, die sich im menschlichen Körper zu Strukturen zusammensetzen, welche dann mittels WLAN Netzwerkverbindungen herstellen? Tatsächlich, solche Vorstellungen können einen komplett irre machen. Würde all das stimmen, wäre die Realität noch weitaus schrecklicher, als sie sich ohnehin schon darstellt.

Es reichen die realen Verbrechen der Regierenden …

Es reicht allerdings schon, was die Regierungen uns an realen, wirklich beobachtbaren Dingen antun, seien es Masken, Tests, Impfzwang, Mobbing, Entzug der Grundrechte und vieles mehr. Alleine der unglaubliche Kindesmissbrauch, der psychologische Druck der bereits unsere Kleinsten einholt und wahrscheinlich ihr Leben lang prägen wird ist ein ungeheures Verbrechen. Da muss man sich nicht zusätzlich mit unseriösen Science-Fiction-Märchen irre machen, die technisch weit über allem sind, was die Menschheit des Jahres 2021 leisten kann. Wir sehen genau hin – begleiten Sie uns. Entlarven wir Fake News, welche dem Widerstand gegen Zwangsimpfungen und widersinnige Corona-Politik unermesslichen Schaden zufügen, weil es der Gegenseite erlaubt, alle Impf- und Maßnahmengegner als wirre Geisteskranke abzustempeln.

Ruhe bewahren. Hirn einschalten. Selbst recherchieren.

Man kann sich das zitierte Patent 20210082583 aber einfach einmal in Ruhe durchlesen. Was die ehemaligen Kollegen in ihrem Artikel vollständig ausgeblendet haben, ist der Umstand, dass in diesem Patent von der ersten bis zur letzten Zeile davon die Rede ist, dass Menschen mit einem technischen Gerät ausgestattet werden, welches nichts anderes macht als die umstrittene „Stopp Corona“ App des Roten Kreuzes, zu deren Umsetzung mutmaßlich große Summen an Steuergeld an Parteifreunderln weitergeschaufelt wurden. Das beschreibt bereits der „Abstract“ unmissverständlich. Es handelt sich auch um keine konkret patentierte, fertige Lösung sondern um ein Trivialpatent, das in den USA möglich ist. Man patentierte ein Prinzip, eine Idee, wobei eine Erfindungshöhe für einen technisch versierten Menschen nicht wirklich erkennbar ist.

Kreative Interpretationen und Recherchfehler

In besagtem Artikel stimmt eigentlich kaum etwas, nicht einmal das Datum an dem das Patent eingereicht wurde (tatsächlich am 30. November 2020). Am 31. August 2021 wurde es publiziert und angenommen, wie man auch sehr schön hier auf Google Patents nachlesen kann. Dort wird auch anhand der ersten Bilder, welche das Funktionsprinzip erklären, deutlich, worum es geht: Aus dem Bewegungsprofil von Personen wird bei Bekanntwerden von Infektionen errechnet, ob jemand sich bei einem Spreader oder Superspreader angesteckt haben könnte. Es ist schlichtweg das Prinzip der Corona-Warn-Apps die viele von uns gegen unseren Willen auf die Handys gespielt bekamen – ohne dass sie in irgendeinem Land, von dem wir wüssten, je funktioniert hätten. Tatsächlich wurde es um diese Warn-Apps sehr, sehr still, nachdem man weltweit Abermillionen an Steuergelder darauf verschwendet hatte.

Wer steckt hinter dem Patent?

Weiters wird behauptet, dass im „Patent-Abschnitt 035“ via App eine Impfungs- oder Behandlungsanweisung verschickt wird. Tatsächlich beinhaltet der Abschnitt folgende Information:

[0035] ii. when in proximity of another such electronic device, one or both of transmit said ID or an indication thereof to said another electronic device and receive an ID or indication thereof from said another electronic device;

Um die Qualität eines Patents zu erahnen, wäre es auch sinnvoll, sich anzusehen wer die einreichenden Personen sind und was sie bislang gemacht haben. Bislang riecht das Patent nach etwas, das es in Europa nie zu einer patentreife geschafft hätte. Nämlich schlichtweg um den Versuch mit einem bereits bekannten Prinzip von dritten Geld zu erpressen, indem man vorgibt das Patent darauf zu halten. In den USA ist das durchaus möglich – und wenn man die richtigen Anwälte hat, kommt es oft zu Vergleichen, wo betroffene Firmen lieber bezahlen als das unklare Risiko eines Rechtsstreits einzugehen.

Zwei Personen sind angeführt, nämlich „Gal Ehrlich“ und „Maier Fenster“. Beide betreiben in Israel die Anwaltskanzlei „Ehrlich & Fenster“, die sich auf Patente und Markenrechte spezialisiert hat.

In Europa würde man für solche „Ideen“ nie ein Patent erhalten

Ein Beispiel dafür, wie so ein Trivialpatent aussieht, das ausschließlich den Zweck hat, andere Firmen zu erpressen welche durch tatsächliche eigene Innovation Lösungen und Produkte entwickelt und anbietet:

Personalized internet interaction
A method of a user interacting with an Internet, comprising: tracking interactions of the user with an Internet; analyzing said tracked interactions to determine at least one aspect of a user’s interaction with the Internet; and modifying future interactions of said user with said Internet, responsive to said determined aspect, wherein said modified interactions comprise site-content related interactions with a plurality of unrelated sites. Preferably, the aspect is adapted in real-time to reflect changes in the tracked interactions.

Patent US8464159B2

Die Kanzlei hat in unserem Beispiel das „patentiert“, was weltweit von fast jeder Internetseite genutzt und von jedem Internetanwender ausgelöst wird. Aktionen eines Menschen im Internet protokollieren und darauf reagieren. Dieses Funktionsprinzip begegnet jedem Internetanwender täglich, beispielsweise durch maßgeschneiderte Werbungen von Google und Amazon. Ob Maier Fenster bzw. die Ehrlich Gruppe aus diesen Ideen tatsächlich Umsatz generiert, können wir ad hoc nicht feststellen. Es macht den Eindruck, dass das Geschäftsprinzip der Firma darin liegt, bereits von anderen erfundene und erdachte Dinge „als Erste“ zu patentieren. Was man hingegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann ist, dass die Patente der Herrschaften irgendeinen realen Wert für die Menschheit haben, umgesetzt werden soll oder im Auftrag einer relevanten Technologiefirma entstanden ist. Ich kann Ihnen garantieren, werte Leser, wenn die Pharmaindustrie mit einem Patent Geld machen möchte, dann läuft die Vorgangsweise sicher nicht über eine winzige Anwaltskanzlei in Ramat-Gan.

Sinnfreie und irreführende Vermengung mit anderen Technologien

Nun geht man in besagtem Artikel her und vermengt dieses belanglose Trivialpatent mit Nanopartikel-Impfungen und Magnetfeld-Patenten für zielgerichtete Chemotherapien. Nicht nur dass diese Patente und Technologien nichts miteinander zu tun haben und auch nicht von denselben Firmen gehalten werden. Als würde das noch nicht reichen, kramt man noch ein Patent mit „Transgenen, nicht menschlichen Säugetieren“ aus dem Jahr 1988 und ein obskures Schreiben zu „Kryptowährungssystemen die Daten aus Körperaktivitäten nutzen“ hervor. Da wundert es sehr, dass nicht auch einfach das Patent auf den elektrischen Stuhl bemüht wurde, schließlich ist das ja auch ein US-Patent und muss irgendetwas damit zu tun haben. OK, Sherlock …

Was die Autorin stets als „genehmigt“ beschreibt, ist nichts anderes als der Umstand, dass diese Papiere als „eigene Schöpfung“ der Verfasser archiviert wurden. Auf dieser Basis können (in den USA) rechtliche Schritte gegen „Patentverletzer“ eingeleitet werden. Im vorliegenden Fall z.B. gegen die Österreichische Bundesregierung, das Österreichische Rote Kreuz und die umsetzende Firma Accenture. Über tatsächliche Pläne zu einer Umsetzung besagt so ein Patent überhaupt nichts. Das hier zitierte Patent bezieht sich in seinem Wesen auf ein anonymisiertes Contact Tracing. Dass man ein solches in Folge für Impfpläne nutzen könnte, ist ein Anwendungsbeispiel, aber nicht Teil des Patents.

Karen Kingston ist ein Garant für haarsträubende Fake News

Von der zitierten „Expertin“ Karen Kingston kommen übrigens am laufenden Band Bullshit-Meldungen über angeblich gefährliche Patente der Pharmaindustrie. Vor wenigen Tagen begeisterte Sie die Welt mit einem „Pfizer-Patent“ mit dem mittels „Quanten-Mikrowellen“ mit Graphenverbindungen in Geimpften Kontakt aufgenommen werden kann. Es gibt keine Technologie der Menschheit die so etwas zustande bringen könnte. Der kritisierte Artikel im Wochenblick fand bei Karen Kingston seinen Ausgang. Es handelt sich um eine fehlerbehaftete Übersetzung dieses Artikels von worldviewweekend.com. Im direkten Vergleich (und hier erschließt sich auch der oben schon angesprochene Fehler):

Section 0350 of the patent application states that the technology is designed to be used to order vaccines be injected as a „treatment.“ It states: „In some embodiments, the term prophylactic treatment means a preventive measure taken to fend off a disease or another wanted consequence.“

Angeführt werde das im Patent-Abschnitt 035. Dabei gehe es um die vorbeugende Behandlung, um eine Krankheit oder andere Folgen abzuwenden. 

Direkter Vergleich Original / Kopie

Mühsam aufgebautes Vertrauen der Leser nicht missbrauchen

Man muss sich wirklich die Frage stellen, wohin derlei Panikmache in alternativen Medien führen soll. Denn diese Gruppe an Medienschaffenden hat sich mühsam, über Jahre das Vertrauen der Menschen aufgebaut. Jetzt halbseidene Artikel am laufenden Band abzusondern um schnelle Klicks einzuheimsen, mag kurzfristig zum Erfolg führen – langfristig ist der Schaden für die Glaubwürdigkeit aber immens. Man macht es damit insbesondere den Zensuranstalten namens „Faktenchecker“ außerordentlich leicht, als Verbreiter von Fake News gebrandmarkt zu werden. Hinzu kommt, dass viele Menschen Artikel nicht sorgfältig von Anfang bis zum Ende durchlesen, sondern bestenfalls den Titel und die Einleitung wahrnehmen, wie sie in Sozialen Medien dargestellt werden. Das dadurch entstehende Bild ist speziell im vorliegenden Fall katastrophal. Es darf nicht wundern, wenn von kritischen Geistern dann irgendwann die Frage nach einer gesteuerten Opposition aufgeworfen wird.

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