Das Kobenzl am Gaisberg
ORF
ORF
Chronik

Bund zahlt viel Geld für leeres Asylquartier

In Sachen Flüchtlingsunterkunft Kobenzl, hat das Innenministerium jetzt sein Schweigen gebrochen. Der Mietvertrag wird zwar nicht offengelegt – das Innenministerium räumt aber Zeitdruck beim Vertragsabschluss während der Flüchtlingskrise 2015 ein.

Interview gibt es aus Wien zwar keines, aber immerhin ein schriftliches Statement, warum der Bund seit Jahren für die Unterkunft Miete zahlt, obwohl das Haus offenbar unbewohnbar ist.

Der Vertragsabschluss dürfte 2015 für den Bund nicht optimal gelaufen sein. Laut Innenministerium wurde damals jedenfalls ein Kündigungsverzicht bis 2026 vereinbart – eine, wie es heißt, nicht verhandelbare Voraussetzung für die Nutzung des Hotels als Flüchtlingsunterkunft.

Bund zahlte für leeres Haus 233.000 Euro pro Jahr

Seither zahlt der Bund Miete – bis zu einem Vergleich mit der Eigentümerfamilie waren das laut Rechnungshofbericht 233.000 Euro pro Jahr, obwohl keine Flüchtlinge im Kobenzl wohnen. Wie hoch die Monatsmiete derzeit genau ist, kann das Innenministerium aufgrund des bestehenden Vertrages mit der Hoteliersfamilie nicht bekanntgeben. Das Haus sei unbewohnbar. Das Hotel wieder in gebrauchsfähigen Zustand zu versetzten, würde jedoch Millionen kosten, so das Innenministerium. Da sei es billiger, weiter Miete zu zahlen und den Vertrag einfach auslaufen zu lassen. Alles andere sei nicht wirtschaftlich, heißt es in einem schriftlichen Statement.

Dass das ehemalige Hotel am Gaisberg im jetzigen Zustand unmöglich zu bewohnen sei, bestätigte auch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) am Donnerstag gegenüber dem ORF Salzburg am Telefon. Alle Flüchtlingsquartiere, die nur irgendwie bewohnbar sind, habe man saniert, Instand gesetzt und reaktiviert.

30.000 Euro pro Monat für leeres Asylquatier

Ministerium verweist auf Vergleich mit dem Vermieter

Das Kobenzl sei jedoch dermaßen desolat, dass es auch gesundheitsgefährdend sei, dort jemanden unterzubringen. Viele dürften sich freilich fragen, warum der Vermieter nicht für die Instandhaltung sorgen muss.

„Die vertraglichen Regelungen waren hinsichtlich Instandhaltungspflichten komplex und es ist strittig, ob sie dem Mietrechtsgesetz unterliegen“, heißt es dazu aus dem Innenministerium. Dieses hat sich auf einen Vergleich mit dem Vermieter geeinigt, wonach der Vertrag jetzt „nur“ noch bis 2024 läuft und die Miete herabgesetzt worden sei.