Kategorie Energie - 31. März 2022

Gasversorgung: Frühwarnstufe für Österreich ausgerufen

Verpflichtende Rubel-Zahlung für Gaslieferungen als Grund – Lieferungen aus Russland derzeit uneingeschränkt aufrecht – Frühwarnstufe beinhaltet keine Gasrationierung

Das Krisenkabinett der Bundesregierung hat gemeinsam mit der E-Control die Frühwarnstufe im Notfallplan für die Gasversorgung ausgerufen. Grund dafür ist die Ankündigung Russlands, wonach Gaslieferungen künftig nur noch in Rubel bezahlt werden sollen. Als direkte Folge der Frühwarnstufe wird ab sofort das bereits seit Wochen bestehende Überwachungs- und Monitoring-System noch weiter verschärft.

So werden beispielsweise die täglichen Berichte der E-Control und der Austrian Gas Grid Management, die für den Gasmarkt in Österreich zuständig sind, um detaillierte Analysen der Marktteilnehmer ergänzt. Etwaige Energielenkungsmaßnahmen (etwa Rationierungen) sind nicht Teil der ersten Stufe des Notfallplans. Sie kommen erst in Stufe 3 – der Notfallstufe – und im unmittelbaren Krisenfall zum Einsatz.

Derzeit uneingeschränkte Lieferungen

Die Gaslieferungen aus Russland laufen derzeit weiter uneingeschränkt. Die heimischen Gasspeicher sind zu 13 Prozent gefüllt – das entspricht dem Durchschnitt der letzten Jahre. Die E-Control überwacht die Lieferflüsse laufend.

„Mit der Frühwarnstufe im Notfallplan überwachen wir die Situation am Gasmarkt jetzt noch engmaschiger. Und wir bereiten uns bestmöglich auf den Ernstfall vor, damit wir die Gasversorgung für die Haushalte sicherstellen können“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Österreich werde alles tun, „um die Gasversorgung für Haushalte und Betriebe sicherzustellen“, bekräftigte auch Bundeskanzler Karl Nehammer. Derzeit würden Lieferungen zuverlässig und uneingeschränkt eintreffen. „Die Frühwarnstufe stellt sicher, dass das Monitoring der Versorgungslage intensiviert wird, um im Fall von Veränderungen vorbereitet zu sein und schnell reagieren zu können.“

Die Warnstufen sind im seit 2019 bestehenden Notfallplan geregelt, sie können bei einer möglichen bzw. tatsächlichen Verschlechterung der Gasversorgung ausgerufen werden.

Maßnahmen der Stufe 1 des Notfallplans Gasversorgung – Frühwarnstufe:

Sie wird ausgerufen, wenn es konkrete und zuverlässige Hinweise gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgung kommen kann. Sie umfasst vor allem eine noch detailliertere und engmaschigere Überwachung des Gasmarktes in Abstimmung mit den Marktteilnehmern (beispielsweise Speicherbetreibern und Großverbrauchern) durch die E-Control und Information an die Bundesregierung. Energielenkende Maßnahmen sind nicht Teil der Stufe 1.

Maßnahmen der Stufe 2 des Notfallplans Gasversorgung – Alarmstufe:

Sie wird ausgerufen, wenn sich die Gasversorgungslage tatsächlich verschlechtert. Der aktuelle Gasbedarf der Industrie wird abgefragt, und durch engere Abstimmung mit den Speicherbetreibern sollen Engpässe vermieden werden. Die Industrie wird auch aufgefordert, nach Möglichkeit Alternativen zu Erdgas zu nutzen. Energielenkende Maßnahmen sind nicht Teil der Stufe 2.

Maßnahmen der Stufe 3 des Notfallplans Gasversorgung – Notfallstufe:

Die Notfallstufe tritt ein, wenn kein Gas mehr geliefert wird und die aktuelle Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann. Sie umfasst Maßnahmen für die Industrie wie die Substitution von Erdgas durch andere Energien. Auch Energielenkungsmaßnahmen sind hier möglich. Immer mit dem Ziel, dass die Gasversorgung von Haushalten und kleinen Betrieben gewährleistet bleibt.

Sollte es zu einem totalen Ausfall der Gaslieferungen aus Russland kommen, können auch Stufen des Notfallplans übersprungen werden.

Gesetz für strategische Gasreserve & Erneuerbares Wärme Gesetz in Vorbereitung