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blog / Mittwoch 25.11.20

APA Check Avatar Keine Maskenpflicht bei Ö3-Sendung mit Bundeskanzler Kurz

APA/Hofer/Archiv

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) soll sich nicht an die eigens erstellten Corona-Maßnahmen halten. Das behaupten zumindest immer wieder User in Sozialen Netzwerken und suchen nach Material, das diese Behauptungen stützen soll.

Derzeit kursiert etwa ein häufig geteiltes Video vom Ö3-Auftritt des Bundeskanzlers, in dem zu sehen ist, dass im Ö3-Studio nur eine Person eine Maske trägt. „KANZLER und ORF VERARSCHEN UNS, predigen Wasser, und trinken Wein – der Kanzler schon zum x-ten Mal“, wird das Video etwa in einem Posting (hier archiviert) kommentiert. Auch wird behauptet, dass Kurz auch im Kleinwalsertal und auf einer ÖVP-Wahlparty gegen die Maßnahmen verstoßen hätte.

Zu überprüfende Information: Beim Termin von Kurz im Ö3-Studio wurde gegen Corona-Maßnahmen verstoßen. Weitere Verstöße des Bundeskanzlers ließen sich beim Besuch des Kleinwalsertals und auf einer ÖVP-Wahlparty finden.

Einschätzung: Dies ist überwiegend falsch. Die Sicherheitsmaßnahmen im Ö3-Studio erlauben den MitarbeiterInnen und Gästen ein regelkonformes Arbeiten ohne Maske. Es gibt keinen Hinweis auf eine ÖVP-Wahlparty seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich.

Überprüfung: Der Auftritt von Bundeskanzler Sebastian Kurz im Ö3-Studio fand am 17. November 2020 statt, als die aktuellen Corona-Maßnahmen in Kraft traten. Das virale Video zeigt allerdings nicht unbedingt unbekannte oder gar bewusst zurückgehaltene Zustände, Ö3 selbst veröffentlichte Bildmaterial, das Moderator Robert Kratky und Bundeskanzler Kurz ohne Masken zeigt.

Eine Sprecherin von Ö3 erklärte auf Anfrage der APA, dass es sich dabei um kein außergewöhnliches Vorgehen handle. „Alle Besucher bei Ö3 tragen verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz in der offenen Redaktionsfläche, die erst im Sendestudio – auch aus akustischen Gründen – abgenommen werden darf“, so die Sprecherin. Auch die Sendung mit dem Bundeskanzler hätte die in enger Abstimmung mit der ORF-Sicherheit erstellten Regeln strikt eingehalten. Pro Sendung sei auch nur ein Gast erlaubt.

Zwischen den Plätzen von Gast und Moderator und auch zwischen WetterredakteurIn und VerkehrsredakteurIn seien über zwei Meter Abstand vorgesehen. Wie im Video auch zu sehen ist, müsste jede/r zusätzliche RedakteurIn beim Betreten des Studios einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Mit 17. November trat auch die neue Covid-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Ein MNS ist demnach am Arbeitsplatz nur verpflichtend zu tragen, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

In dem Video nähert sich Kurz tatsächlich einer Redakteurin. Es lässt sich jedoch nicht eindeutig sagen, ob der Mindestabstand von einem Meter dabei unterschritten wurde.

Was sich hingegen eindeutig sagen lässt, ist, dass es seit Ausbruch der Pandemie keine offizielle ÖVP-Wahlparty gab. Hier wäre nur eine Feier nach der Wien-Wahl ein möglicher Anlass gewesen. Eine derartige Veranstaltung schloss Kurz am Wahlabend allerdings laut der Kleinen Zeitung aus. Auch Medienberichte oder Agenturfotos lassen sich dazu nicht finden.

Alle derzeit kursierenden Fotos von vermeintlichen Wahlfeiern ohne Masken sind ältere Bilder aus Zeiten vor der Pandemie. Hierzu gibt es bereits einen APA-Faktencheck.

Für seinen Besuch im Kleinwalsertal Mitte Mai wurde Kurz tatsächlich kritisiert. Das Thema wurde auch in Medien, wie hier etwa im ORF, aufgegriffen.

Die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage der NEOS durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) stellte keine Verstöße durch Kurz fest. „Gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 der Lockerungsverordnung gilt diese nicht für Tätigkeiten im Wirkungsbereich der Organe der Gesetzgebung und Vollziehung“, wird darin erklärt. Diese Passage findet sich auch im Covid-19-Lockerungsgesetz vom 30. April. Auch Polizeistreifen hätten keine Verstöße festgestellt.

 

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Florian Schmidt/Valerie Schmid

 

AKTUALISIERT AM 25. NOV. 2020 11:57